Für Unternehmen die Mitarbeiter nach den Richtlinien BGV A1 und BGG 948 der Berufsgenossenschaften schulen müssen bieten wir diese Ausbildung an. Unternehmen mit zwei und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, eine festgelegte Zahl von Ersthelfern im Betrieb nachzuweisen.
Bei der Abrechnung über die Berufsgenossenschaft sind diese Ausbildungen kostenlos.